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Life Sciences – Schule fürs Leben

Schulordnung

Vorbemerkung: In der Schul- und Hausordnung werden die Beziehungen von Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern dargestellt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.

Teilnahmepflicht am Unterricht

(Schulbesuchsordnung vom 21.03.1982)

Mit der Anmeldung an der Schule verpflichten sich die Schüler, den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe haben sich darum zu kümmern, dass die Schüler diesen Verpflichtungen nachkommen. Meldet sich jemand für ein Wahlfach oder Wahlpflichtfach an, so gilt diese Entscheidung für das ganze Schuljahr. Ein Wechsel ist nicht möglich. Alle Schüler müssen sich bis 17 Uhr über den Vertretungsplan für den nächsten Tag informieren.

Verhinderung der Teilnahme am Unterricht

  • Vollzeitbereich
    Ist ein Schüler aus dringendem Grund am Schulbesuch verhindert, so hat er das der Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Schule spätestens am zweiten Tag des Fehlens informiert wird. Erfolgt die Entschuldigung fernmündlich oder elektronisch (eMail), so ist eine schriftliche Entschuldigung (Brief, persönliche Abgabe einer Entschuldigung, Fax) binnen dreier Tage nachzuholen. Kann ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, dann müssen die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler selbst spätestens am dritten Tag der Verhinderung eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes vorlegen.
    Liegt die Entschuldigung nicht ordnungsgemäß vor, so wird das Fehlen als Schulversäumnis gewertet. (Wiederholte Schulversäumnisse führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen!)
  • Teilzeitbereich
    Berufsschüler müssen bei Krankheit spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen.

Befreiungen und Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nach § 4 und § 5 der Schulbesuchsverordnung in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss vorher beantragt werden. Dabei gibt es verschiedene Zuständigkeiten:

  • Befreiungen von einzelnen Stunden erteilt der/die jeweilige Fachlehrer (s.u."Krankheit").
  • Beurlaubungen von ein bis zwei Tagen genehmigt der Klassenlehrer.
  • Darüber hinaus und bei Beurlaubungen aus betrieblichen Gründen (Berufsschule max. 2 Tage/Schuljahr) muss die Schulleitung konsultiert werden.

Fahrplan

Auswärtige Schüler, die aus verkehrstechnischen Gründen nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen können, stellen bitte einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung. Das Antragsformular steht auf der Homepage zum Download. Dasselbe gilt auch für die vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht. Ist eine Genehmigung erteilt worden, ist dies im Klassenbuch zu vermerken.

Sport

Bei einem Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht bis zu sechs Monaten muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.

Krankheit

Wer während des Unterrichts aus Krankheitsgründen nach Hause oder zum Arzt gehen will, kann nur von dem Fachlehrer entlassen werden, dessen Unterricht versäumt wird (Formblatt in der Auslage vor dem Sekretariat).

Erledigungen

Arzttermine, Fahrstunden u.ä. dürfen nur für die unterrichtsfreie Zeit vereinbart werden.

Unterrichtspraxis

Die Grundsätze und Maßstäbe für die Beurteilung der Schülerleistungen sind in den Bestimmungen über die Noten (Notenbildungsverordnung) und in den Anforderungen der Bildungspläne festgelegt. Die Fachlehrer geben den Schülern ihre Gewichtung der Einzelbeurteilungen (schriftlich, mündlich, praktisch) zu Beginn jedes Schuljahres bekannt.

Die Termine der Klassenarbeiten sind von den Fachlehrern innerhalb der ersten vier Wochen eines Schulhalbjahres im Terminplaner (liegt im Klassenbuch) einzutragen. Die Mindestzahl der Klassenarbeiten ist vorgeschrieben. Zur Besprechung von Anliegen und Problemen einer Klasse stellt der Klassenlehrer einmal im Monat, der Fachlehrer einmal im Schulhalbjahr auf Wunsch der Schüler eine Stunde zur Verfügung.

Anfragen und Mitteilungen an Lehrpersonen können an Schultagen bis 17 Uhr per Schul-eMail übermittelt werden (Lehrerverzeichnis s. Homepage). Für vertrauliche Informationen und Beratungsgespräche können telefonisch oder per eMail Termine abgesprochen werden.

Im Klassenverband werden Klassensprecher gewählt und die Klassenämter so verteilt, dass alle Schüler im Verlauf des Schuljahres Verantwortung übernehmen.

Zu Schuljahresbeginn soll die Klassengemeinschaft mit ihrem Klassenlehrer Regeln über das Verhalten und das Miteinander im Schuljahr erarbeiten.

Lernmittel

Der Schüler kann bei der Beschaffung seiner Lernmittel wählen zwischen dem Leih- und dem Bonussystem.

  • Leihsystem:
    Das Buch wird von der Schule geliehen. Der Name des Schülers und die Dauer des Entleihens sind im Buch einzutragen, das Buch wird vom Schüler eingebunden. Selbstverständlich dürfen in dem Buch keine Unterstreichungen, Bemerkungen oder Skizzen gemacht werden. Leihbücher sind schonend zu behandeln. Bei schlechtem Zustand nach Gebrauch muss das Buch ersetzt werden.
  • Bonussystem:
    Der Schüler beteiligt sich mit 50% am Kaufpreis, das Buch wird Eigentum des Schülers.

SMV Schülermitverantwortung

Die Schüler arbeiten im Rahmen der SMV an der Gestaltung des Schullebens mit. Die Verbindungslehrer beraten und unterstützen die SMV bei ihrer Arbeit. Termine für SMV-Sitzungen sollen frühzeitig mit dem Schulleiter und den Verbindungslehrern abgesprochen und den Schülern bekannt gegeben werden. Die Klassensprecher sind zur Teilnahme verpflichtet, im Verhinderungsfall ist eine schriftliche Abmeldung erforderlich.

Um die Arbeit der SMV bekannt zu machen und allen die Möglichkeit zur Mitsprache zu geben, werden Protokolle der SMV-Sitzungen angefertigt. Protokollkopien werden jeder Klasse, dem Schulleiter und den Verbindungslehrern zugänglich gemacht. Zur Erledigung von Aufgaben können SMV-Mitglieder vom Unterricht befreit werden (siehe Befreiungen).

Veränderungen, Abmeldungen

Wohnungswechsel, Namensänderungen, Eheschließungen sowie Änderungen des Ausbildungsverhältnisses sind unverzüglich dem Sekretariat in Schriftform mitzuteilen.

Die Abmeldung eines Schülers von der Schule ist der Direktion durch die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler schriftlich mitzuteilen. Ausgeliehene Bücher, Schließfachschlüssel, Berechtigungsausweise für Fahrscheine und Schülerausweise müssen im Sekretariat abgegeben werden, erst dann gibt es ein Zeugnis.

Hausordnung

Der Schulbeginn am Morgen

Die Schule öffnet um 7.00 Uhr. Tiere, auch Haustiere, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Sicherheit

Achtung: Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geld! Im Klassenzimmer abgelegte Kleidungsstücke sind gegen Diebstahl versichert. Auf der 2. Etage befinden sich Schließfächer, die gegen Hinterlegung von 5 Euro für den Schließfachschlüssel benutzt werden können. Schnelle Fortbewegungsmittel (Inliner, Skateboards u. a.) können zwar mitgeführt, dürfen im Schulhaus aber nicht benutzt werden.

Fahrzeuge

Fahrräder finden einen überdachten Platz hinter dem Werkstattgebäude; Mofas, Mopeds und Motorräder gehören auf den hinteren Parkplatz beim Volleyballfeld. PKWs bitte nur auf den eingezeichneten Parkfeldern (vor dem Schulhaus und bei der Turnhalle) abstellen!

Im Klassenzimmer

Auch die Schule will einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Müll ist zu trennen, nach Unterrichtsschluss bitte das Licht ausschalten! Während des Unterrichts sind je nach Witterung die oberen Klappfenster offen zu halten oder regelmäßig stoß zu lüften.

Beim Läuten zum Unterricht - auch nach den Pausen - gehen die Schüler in ihre Klassenzimmer. Sollte der Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.

Essen und andere, den Unterricht störende Tätigkeiten sind während des Unterrichts nicht erlaubt.

Im Einzelfall kann eine Lehrkraft im Unterricht den Gebrauch privater mobiler Endgeräte zulassen. Laserpointer dürfen wegen ihrer Gefährlichkeit für das Augenlicht nur zu Unterrichtszwecken benutzt werden.

Jeder in der Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich. Die jeweils eingeteilten Klassenordner sorgen für die Sauberkeit im Klassenzimmer und wischen nach jeder Stunde die Tafel. Für Beschädigungen haften die Schüler.

Bekommt eine Klasse eine Stillbeschäftigung (z.B. wegen Abwesenheit der Lehrperson), so soll diese im Klassenzimmer erledigt werden. Generell ist der Aufenthalt auf den Gängen während des Unterrichts nicht erlaubt, damit der übrige Unterricht nicht gestört wird. Das gilt auch nach Klassenarbeiten und in Freistunden.

Fachräume und die Turnhalle dürfen nur in Begleitung eines Fachlehrers betreten werden.

Im Fachraum

Für die Fachräume gelten unterschiedliche Nutzungsordnungen und Verhaltensregeln. Die Fachlehrkräfte informieren ihre Schüler darüber zu Schuljahresbeginn.

Versicherung

Preisgünstige Versicherungsmöglichkeiten für Schüler können zu Beginn des Schuljahres über die Schule abgeschlossen werden. Informationen gibt der Klassenlehrer (siehe auch Infobroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Pausen

Für die Erholung in den Pausen stehen den Schülern Klassenzimmer, Gänge und Schulhof, Schülerarbeitsraum im Glaskasten und Schülerküche zur Verfügung. Der Glaskasten dient als Stillarbeitsraum und zur Hausaufgabenerledigung.

Im Kellergeschoss neben dem Verkaufsstand gibt es eine Schülerküche, in der Kleinigkeiten zum Essen zubereitet werden können. Geräte zum Musikhören und Handys dürfen nur in der Schülerküche benutzt werden, im übrigen Schulgebäude nicht. Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Treppen nicht gestattet.

Auch in Hohlstunden darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen werden, da sonst kein Versicherungsschutz bei Unfällen besteht.

Nichtrauchen

Unsere Schule ist eine rauchfreie Zone. Niemand darf im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände rauchen. Ausgenommen davon ist der Raucherplatz ausschließlich für volljährige Schüler.

Plakatieren

Aushänge, Plakate, Anzeigen usw., die auf dem Schulgelände angebracht werden sollen, müssen von der Direktion genehmigt werden.

Die Schule ist aus

Nach dem Unterricht sollen das Klassenzimmer aufgeräumt, die Tafel gewischt und die Stühle auf die Tische gestellt werden. Beamer und Dokumentenkamera ausschalten, Rechner herunterfahren, Medienstehpult verschließen.

Ordnung & Zwang

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung: Wer sich nicht an die Schul- und Hausordnung hält, handelt ordnungswidrig. Bei fortgesetzten Verhaltensauffälligkeiten tritt ein Stufenplan in Kraft, der zum endgültigen Schulausschluss führen kann. Begehen volljährige Schüler, Erziehungsberechtigte oder Ausbildungsbetriebe Ordnungswidrigkeiten, so können diese gemäß § 92 SchG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei Ordnungswidrigkeiten von Schülern können folgende Maßnahmen verhängt werden:

Katalog

  1. Klassenbucheintrag
  2. schriftliche Verwarnung durch den Klassenlehrer
  3. Nachsitzen bis zu 4 Stunden
  4. schriftlicher Verweis durch die Direktion
  5. Überweisung in eine Parallelklasse
  6. zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht mit der Möglichkeit der Eintragung ins Zeugnis
  7. Ausschluss aus der Schule nach § 90 SchG.
  8. bei fortgesetzten Verhaltensauffälligkeiten tritt ein Stufenplan in Kraft, der zum Schulausschluss führen kann.

Schüler und Lehrpersonen sind aufgefordert, sich für die Einhaltung der Schul- und Hausordnung einzusetzen.

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Inkrafttreten

Diese Schul- und Hausordnung tritt nach Verabschiedung durch die SMV, die Schulkonferenz und die Gesamtlehrerkonferenz am 03.11.1998 in Kraft. Ergänzung vom 11.09.02, 21.07.03, 05.12.12, 17.07.13, zuletzt geändert von SK und GLK am 09.12.2015, 27.01.2016 und 31.01.2018  (Version 9).

Eine PDF-Version der Schul- und Hausordnung können Sie sich mit diesem Klick herunterladen.

Digitale Medien

Digitale Bildung, Datenschutz, mobile Endgeräte

Die Schule fordert und fördert Medienkompetenz bei Schülern und Lehrkräften. Stetige Weiterbildung und Anpassung der Verwendungsrichtlinien sind mit Blick auf die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten notwendig.

Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen erwerben grundlegende Fähigkeiten im Gebrauch und der unterrichtlichen Nutzung digitaler Medien im DV-/Informatikunterricht. Die nutzbringende Anwendung ist in allen Fächern gewünscht. Die jeweiligen Lehrpläne enthalten Lernziele zum Datenschutz.

Private mobile Endgeräte

Smartphones sind essentieller Bestandteil der persönlichen und privaten Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. An der Schule ist die Beschäftigung mit dem Handy eine Ablenkung, die sich besonders bei leistungsschwächeren Schülern zum Nachteil auswirkt. Zudem schwächt die digitale Kommunikation die Chancen der persönlichen Begegnung mit Blick, Körpersprache und Wort (absent presence) und fördert nicht die Weiterentwicklung der eignen Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit. Unerwünschte Bild- und Tonaufnahmen und das Risiko des Cybermobbings stellen massive Beeinträchtigungen der Lernatmosphäre dar.

In der HLS gelten deshalb folgende Regeln für die Verwendung privater mobiler Geräte:

 

  • Das Mitführen im ausgeschalteten Zustand bzw. im Flugmodus ist erwünscht.
  • Es ist geboten, dass Lehrpersonen für Notfälle auch während des Unterrichts mobil erreichbar sind (Amoksituation).
  • Die private Nutzung in Pausen und Hohlstunden ist zulässig.
    Im Glaskasten als Stillarbeitsraum bleibt die Handy- und Musikplayernutzung verboten.
  • Im Schüleraufenthaltsraum (Bau C, UG) und im Mensabereich ist ein freies WLan (Freifunk.Net) nutzbar.
  • Im Einzelfall kann eine Lehrkraft im Unterricht den Gebrauch zulassen.
  • Es ist nicht zulässig, einen WLan-Hotspot (Tethering) aufzumachen.
  • Bei Prüfungen sind alle privaten Kommunikationsgeräte vorher abzugeben (Smartphone, Smartwatch, Smartbrille, Smart..irgendwas).
  • Bei Klassenarbeiten müssen die Geräte vollständig ausgeschaltet sein.
  • Für Tabletklassen (Schulversuch) gelten gesonderte Regelungen (siehe dort).

 

Datenschutz und schulisches Netzwerk

Zur Vermeidung rechtlicher Probleme und zur Sicherstellung einer zuverlässigen Netzwerkinfrastruktur im pädagogischen Netzwerk der Schule gelten die nachstehenden Regeln:

  •  Bild- und Tondaten aus schulischen Veranstaltungen dürfen ausschließlich über die Schulhomepage veröffentlicht werden.
  • Alle Nutzer verpflichten sich, gesetzeswidrige, parteipolitische, rassistische oder menschenverachtende sowie pornografische Inhalte über Schulrechner weder zu nutzen noch zu verbreiten.
  • Passworte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Private Endgeräte dürfen nicht über die LAN-Anschlüsse des päd. Netzwerks angeschlossen werden.
  • Die persönlichen Schülerverzeichnisse im päd. Netzwerk sind vertraulich. Lehrkräfte und Schulleitung besitzen einen Zugang, nutzen ihn jedoch nur bei begründetem Verdacht des Missbrauchs.

 

Einfache Zuwiderhandlungen gegen die Regeln werden mit Nachsitzen geahndet, schwerwiegende sind eine Ordnungswidrigkeit und ziehen Maßnahmen nach §90 SchG. nach sich.

Eine PDF-Version können Sie hier herunterladen.