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Life Sciences – Schule fürs Leben

Vereinbarung zur Handhabung der iPads im Schulalltag

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Der Einsatz von Tablets soll Schülern und Lehrern erweiterte Möglichkeiten für den Unterricht anbieten. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die dies fördern und untersagen Nutzungen, die dem zuwiderlaufen.

Alle Beteiligten verpflichten sich, die Sicherheit des pädagogischen Netzwerks und den Datenschutz aller Personen zu bewahren, Passwörter, Hard- und Softwareinstallationen zu schützen und sittenwidrige, gewaltverherrlichende und strafrechtlich belangte Inhalte zu vermeiden.

Ziel der Projektphase ist es, der Öffentlichkeit Erfahrungen mit dem Tableteinsatz weiterzugeben. Dazu werden, unter Wahrung des persönlichen Datenschutzes allgemeine und fachbezogene Erfahrungen erhoben und in Form von Projektberichten, Handlungsempfehlungen und bei Fortbildungen weitergegeben.

 

1.    Schülern und Lehrpersonen der Tablet-Klasse werden je ein Apple iPad-Air (1.1 Gen) mit Ladegerät, Lightning-Kabel und Schutzhülle leihweise und kostenfrei für die Dauer der Klassenzugehörigkeit zur Verfügung gestellt.

2.    Jeder trägt die Verantwortung für sein Gerät. Dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.    Schüler und Lehrpersonen entrichten einen jährlichen Versicherungsbeitrag zur Sammelversicherung beim WGV*) von 4,80 € (Stand 2015), die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 100 €. Bei übermäßigem Verschleiß der Schutzhülle betragen die Ersatzkosten 5 €, ein Ersatz-Ladekabel kostet 20 €.

4.    Tablets sind im Unterricht stets geladen mitzuführen, private Kopfhörer sind bereitzuhalten. Die Schule bietet keine Auflademöglichkeit.

5.    Jedes iPad wird personalisiert, jeder Nutzer erhält einen Account mit persönlichem Passwort. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die vorgegebene Installation mit Betriebssystem und Apps darf nicht verändert werden.

6.    Die Installation und Verwendung von Messengern (z. B. WhatsApp) ist untersagt. Die Kommunikation erfolgt primär über eMail. Jeder Benutzer erhält einen personalisierten Schul-eMail-Account.

7.    Die Nutzung im Unterricht erfolgt auf Anweisung der Lehrperson. Ob und in welchem Umfang die iPads genutzt werden, entscheidet die Lehrkraft. Ein Tablet-PC ersetzt nach derzeitigem Stand weder das Lehrbuch noch das Schülerheft.

8.    Die Aufzeichnung von Bildern, Videos und Tondokumenten unterliegt dem Gebot des Schutzes der Privatsphäre jedes Einzelnen. Ohne Anordnung der Lehrkraft dürfen im Unterricht keine Aufnahmen gemacht werden. Aufnahmen aus schulischem Kontext dürfen nicht in sozialen Netzwerken und im Internet verbreitet werden. Davon ausgenommen sind unterrichtlich abgesprochene Dokumentationen über Unterrichts- oder Klassenprojekte auf der Schulhomepage. Der bildlichen Darstellung einer Person darf nie der vollständige Name zuzuordnen sein.

9.    Der Einsatz der Tablets wird wissenschaftlich begleitet. An den dafür erforderlichen Erhebungen (Interviews, Fragebögen) beteiligen sich alle Schüler und Lehrkräfte. Darüber hinausgehende Erhebungen, z. B. Unterrichtsmitschau erfordern die Zustimmung der Lehrkraft.

10. Die Nutzung nach dem Unterricht kann sowohl zu schulischen als auch zu privaten Zwecken erfolgen. Es ist für Schüler jedoch nicht gestattet, mit einer eigenen Apple-ID Apps aus dem Appstore zu laden. Insbesondere Spiele sind nicht gestattet.

11. Die Nutzungsdaten werden vom System protokolliert und ein Schuljahr lang gespeichert. Beim Verdacht eines Missbrauchs werden sie ausgewertet.

12. Datenschutz: in allen Zweifelsfragen ist die Verwaltungsvorschrift über den Datenschutz an öffentlichen Schulen maßgeblich.

13. Von dieser Nutzungsordnung ausdrücklich ausgenommen sind die privaten mobilen Geräte der Schülerinnen und Schüler.

14. Die Zustimmung zur Nutzungsordnung wird zu Projektbeginn einmalig per Unterschrift von jedem Teilnehmer in Listenform erhoben.

 

 

1.    *)Ergänzung zu Punkt 3: Versicherer ist der BGV Karlsruhe, nicht der WGV Stuttgart.
(04.11.2015)

 

Download der Nutzungsordnung als PDF.

Schulversuchsbestimmungen Tablet Klasse

Lesen Sie hier die Bestimmungen nach, die den Inhalt und Verlauf des Tablet-Projekts bestimmen:

Ziel des Schulversuchs Ziel ist die Weiterentwicklung des Unterrichts an Beruflichen Schulen (Schwerpunkt BeruflichesGymnasium) u.a. im Fach Mathematik, in den Profilfächern und in den Sprachen. Im Rahmen einer personalisierten Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte einer oder mehrerer Klassen mit Tablets soll untersucht werden, auf welche Art und Weise Tablets zur Gestaltung von Lernprozessen –auch im Sinne der individuellen Förderung –eingesetzt werden können.

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