Logo - zur Startseite
Life Sciences – Schule fürs Leben

Was es alles zu beachten gibt...

1

Der Ortenaukreis bezuschusst als Schulträger den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Beförderungskosten. Dies wird mit der Tarifreform 2021 neu geregelt.
Zum 1. August 2021 wird im Rahmen einer Tarifneugestaltung im TGO-Gebiet das Preisniveau abgesenkt und ein Schülernetzticket eingeführt. Dieses Schülernetzticket berechtigt zur Nutzung aller Nahverkehrsangebote (Bus und Schiene) im gesamten Ortenaukreis. Damit entfallen die bisherigen 3 Preisstufen, was das System der Berechtigungsabschnitte nicht mehr erforderlich macht.

Neuerungen im Überblick

Wichtig: alle Schülerinnen und Schüler kaufen ihre Monatskarten selbst
im Bus, an einer Vorverkaufsstelle oder im Abonnement

mtl. Preise ab dem 1. August 2021: Barverkauf 34,30 € oder Abonnement 30,00 €


Berechtigter Personenkreis

Schülerinnen und Schüler, die Ortenaukreis wohnen und eine weiterführende Schule im Ortenaukreis besuchen.

Befreiung ab dem dritten Kind wird weiterin gewährt, jedoch durch eine nachträgliche Erstattung

Das bedeutet: für alle Kinder sind die Monatskarten selbst zu kaufen und alle Fahrkarten nachträglich gesammelt bei der Schule des ältesten Kindes zur Erstalltung einzureichen. Es werden keine kostenlosen Fahrkarten ausgegeben.

Zahlungen an die Schule und Berechtigungsabschnitte

Es sind keine Zahlungen mehr an die Schulen (Eigenanteile) vorzunehmen. Sofern Daueraufträge bestehen, sind diese zum 31.07.2021 zu beenden.
Die Schulen geben keine Berechtigungsabschnitte mehr heraus.

Nutzung der Monatskarte für September 2021 in den Sommerferien

Die Monatskarte für September 2021 ist bereits ab Ende Juli in den Bussen und an Verkaufsstellen zu erwerben und kann wie bisher zur kostenlosen Fahrt in den Sommerferien genutzt werden. Sofern ein Abonnement abgeschlossen werden soll, empfehlen wir, dieses erst ab Oktober 2021 abzuschließen und die Monatskarte für September 2021 für die Nutzung in den Sommerferien 2021 bereits Ende Juli/ Anfang August im Bus zu kaufen. Bei Abschluss des Abonnements ab September 2021 erfolgt die Zusendung der Monatskarte durch die TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH erst Ende August.

Hinweis: Neuer bwTarif für Schülerinnen und Schüler gilt nicht innerhalb der Ortenau

Zum 1. August 2021 wird vom Land Baden-Württemberg der bwTarif im Zeitkartesegment für Schülerinnen und Schüler, sowie Auszubildende und Studierende eingeführt. Dieser kommt ausschließlich bei Fahrten, die über Verbundgrenzen führen (also die angrenzenden Verbünde KVV, RVF, VVR, VGF oder VSB als Start oder Ziel haben) zum Tragen, ist also für die Nutzung innerhalb des Ortenaukreises nicht geeignet. Informationen sind online zu finden unter www.bwtarif.info

Quelle: Der Ortenaukreis (2021): Infoblatt Auswirkung Tarifreform für SuS mit Wohn- und Schulort im Ortenaukreis